Rote Felder sind bereits gebucht und nicht mehr verfügbar.
AGB – Miet- und Stornierungsbedingungen – Tubegrabe Stafel
1. Buchung und Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung gilt der Mietvertrag als verbindlich abgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietbetrag gemäss den untenstehenden Zahlungs- und Stornierungsbedingungen zu bezahlen.
3. Stornierungsbedingungen, Zahlungsbedingungen
Es gelten folgende Stornierungsregelungen:
Buchungen früher als 90 Tage vor Anreise:
– Bis 90 Tage vor Anreise: Zahlung 100 % des Mietbetrags
Buchungen kürzer als 90 Tage vor der Anreise:
– Nach erfolgter Buchung gilt eine Bedenkfrist von 48 Stunden. Innerhalb dieser Frist kann die Buchung kostenlos storniert werden.
– Anschliessend an die Bedenkfrist: Zahlung 100 % des Mietbetrags
Buchungen 30 Tage oder kürzer vor der Anreise:
– Keine Bedenkfrist
– Anschliessend an Buchung: Zahlung 100 % des Mietbetrags
Massgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung (E-Mail oder Brief).
Eine Ersatzvermietung durch den Mieter ist nach vorheriger Absprache möglich.
Später als 90 Tage vor der gebuchten Anreise erfolgt keine Rückzahlung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Anreise und Abreise
Das Tubegrabe-Stafel steht am Anreisetag ab [z. B. 15:00 Uhr] zur Verfügung.
Am Abreisetag ist sie bis [z. B. 10:00 Uhr] geräumt und gereinigt zu hinterlassen.
Melden Sie sich für individuelle Lösungen.
5. Haftung und Schäden
Der Mieter haftet für allfällige Schäden, die während der Mietdauer durch ihn oder Mitreisende verursacht werden. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
6. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Sperrungen von Zufahrtswegen etc.) besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Bereits geleistete Zahlungen können nach Ermessen des Vermieters teilweise gutgeschrieben werden.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Thun.
